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MDK-Prüfung mit Bestnote 1,0 (2016)

Ambulanter PflegeDienst Frankfurt erhält Bestnote vom MDK 2016

PflegeDienst Frankfurt hat Ende Mai 2016 mit Freuden erfolgreich die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Bewertung mit der Best-Note 1,0 (sehr gut) abgeschlossen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt
in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen.

 

Noten bilden die Qualität von Einrichtungen ab

Pflegebedürftige und Angehörige können sich nun mit Hilfe von Noten über die Qualität von Pflegeheimen informieren. Einen erste Orientierung bietet die Gesamtnote einer Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus informieren weitere Noten über die Qualität verschiedener Bereiche. Wer sich noch genauer informieren will kann sich auch die Bewertung für jedes einzelne Qualitätskriterium im Transparenzbericht ansehen. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) überarbeitet
Grundlage der MDK-Qualitätsprüfungen bilden die Qualitätsprüfungsrichtlinien und die als Anlage dazugehörigen Erhebungsbogen. QPR und Erhebungsbogen haben die Medizinischen Dienste in der Folge der Transparenzvereinbarungen überarbeitet. Bei den zukünftigen Prüfungen des MDK geht es zum einen um die in den Transparenzvereinbarungen festgelegten und zu veröffentlichenden Kriterien. Darüber hinaus prüft der MDK auch in Zukunft weitere Aspekte. Die Transparenzkriterien werden somit eine Teilmenge der MDK-Prüfkriterien bilden. In Zukunft werden zehn Prozent der Bewohner für die Bewohnerbefragung per Zufall entsprechend der Pflegestufenverteilung ausgewählt. So sieht es die Transparenzvereinbarung vor, die 1:1 in den MDK-Prüfungen umzusetzen ist. Darüber hinaus kann nach den QPR die Zufallsstichprobe erweitert werden, wenn wesentliche Pflegesituationen (z.B. freiheitseinschränkende Maßnahmen oder chronische Wunden) nicht von der Zufallsstichprobe erfasst werden. Diese Ergebnisse dürfen nicht für dieVeröffentlichung der Prüfergebnisse herangezogen werden. Dies würde den Transparenzvereinbarungenwidersprechen. Die Ergänzung der Zufallsstichproben in den genannten Fällen soll der Evaluation der Transparenzvereinbarungen dienen.

Das erstellte Zertifikat finden Sie untenstehend. Wir möchten uns bei allen Beteiligten für diese tolle Leistung und Vertrauen bedanken.

Ihr APD Pflegeteam
Hauptgeschäftsstelle Frankfurt